ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Vertragsverhältnisse mit der Firma MAGS-Rügen
Stand: 01.05.2018
MAGS-Rügen, Mönchguter Apartment- und Grundstück-Service, Inhaber: Stefan Lichtwark, Firmenanschrift: Hauptstraße 1, 18586 Ostseebad Sellin, Tel.: 038303/371001, Fax: 038303/371131, E-Mail:
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma MAGS-Rügen, auch firmierend als Ferien-MAGS, mit seinem Vertragspartner (Auftraggeber). Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß den spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarungen. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge. Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden und sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Hilfe von Subunternehmen und der freien Mitarbeit von Fremdunternehmen und Einzelpersonen zu bedienen. Mietverträge für Ferienunterkünfte kommen ausschließlich mit deren Eigentümern bzw. Beauftragten zu Stande. MAGS-Rügen tritt lediglich als Vermittler auf.
3. Zustandekommen des Vertrages
Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt in der Regel durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist in Leistungsbeschreibungen aufgeführt, die grundsätzlich Bestandteil des Vertrages sind.
4. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ordentlich gekündigt werden mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende. Dem Auftraggeber wird bei einer Preiserhöhung um mehr als 10% durch den Dienstleister ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich, beispielsweise wenn der Dienstleister trotz Aufforderung Dienstleistungen wiederholt nicht oder nicht in vollem Umfang, in der vereinbarten Qualität bzw. nicht in dem vereinbarten Zeitrahmen erbringt, der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung mehrmals länger als 30 Tage in Verzug war, oder einer der Vertragspartner nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz).
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, es sei denn, individualvertraglich ist etwas Anderes vereinbart. Die Parteien unterstützen sich nach bestem Wissen und Gewissen, insbesondere durch Bereitstellung eines aktuellen Belegungsplanes bei Vertragsabschluss und unverzügliche tagesaktuelle Mitteilung von neuen oder stornierten Belegungen sowie Änderungen der Leistungen durch den Auftraggeber. Beanstandungen von Leistungen haben unverzüglich zu erfolgen; speziell für Reinigung, Vermietung und Vermittlung von Ferienunterkünften sind Beanstandungen beim Dienstleister unmittelbar nach Anreise des Gastes, spätestens jedoch am darauf folgenden Tag, anzuzeigen. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs kann jeder Vertragspartner beim anderen in schriftlicher Form beantragen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Dienstleistungen werden zu den im individuellen Vertrag aufgeführten Preisen nach Beendigung in der Regel monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungslegung vereinbart ist. Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Rechnungen sind zum in der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5% p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz. Es werden Mahngebühren pro Mahnung von 5,00 € fällig. Der Dienstleister ist berechtigt, Preisanpassungen aufgrund von Tariflohnerhöhungen, Erhöhung von Preisen durch seine Lieferanten und allgemeine Preissteigerungen vorzunehmen; er hat seinen Vertragspartner hiervon in angemessenem Zeitrahmen, in der Regel zwei Monate, vorab in Kenntnis zu setzen.
7. Haftung
Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister im selben Umfang.
8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Dienstleisters.
9. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.